Karl Bruckner

STIFTUNG

In der Satzung der Stiftung sind Zweck und Organisation der Stiftung genau festgelegt.
Sie können die Satzung als PDF herunterladen: Satzung

Hier finden Sie die Mitglieder des Kuratoriums und Informationen zur Verwendung der Gelder.

Das Kuratorium

Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch ein Kuratorium. Diesem gehören ein*e Kurator*in und vier weitere Kuratoriumsmitglieder an. Kurator*in ist die*der jeweilige Geschäftsführer*in der Verlag Jungbrunnen GmbH.

Drei weitere Mitglieder werden entsendet von der mit Kinder- und Jugendliteratur befassten Abteilung des Bundes (Dr. Robert Stocker), von dem mit Jugendfragen befassten amtsführenden Stadtrat der Stadt Wien (Mag. Veronika Freytag) und vom Österreichischen Buchklub der Jugend (Lydia Grünzweig).

Viertes Mitglied ist die*der jeweilige Träger*in des zuletzt vergebenen österreichischen Kunstpreises für Kinder- und Jugendliteratur (Helga Bansch). Diese*r bleibt so lange Kuratoriumsmitglied, bis eine andere Person mit dem österreichischen Kunstpreis für Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet ist.

Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens:

Beschluss des Kuratoriums für das Jahr 2024:

Ein Stipendium aus dem Stiftungsvermögen erhält der Autor Michael Hammerschmid für sein Buch:

was keiner kapiert

Auch die Produktion des Buches wurde gefördert aus den Mitteln der Karl Bruckner Kinder- und Jugendbuchstiftung.

Siehe auch frühere geförderte Projekte